LEASING-Varianten

Für jede Investition bieten wir Ihnen einen individuell zugeschnittenen Vertrag. Mit Ihnen zusammen finden wir so den passenden Leasingvertrag für Ihre Investition oder für die Investition Ihres Kunden.

Teilamortisation | macht Innovationen bezahlbar
Die Leasingraten decken innerhalb der vereinbarten Laufzeit nur einen Teil der Anschaffungs- und Finanzierungskosten ab, daher können die Raten geringer sein. Am Ende der Laufzeit bleibt ein vereinbarter Restwert übrig und der Kunde hat verschiedene Optionen. Falls dies gewünscht wird, kann über eine Verlängerung verhandelt werden. Meist wird das Objekt angedient und verkauft. Die Bilanzierung des Objektes erfolgt beim Leasinggeber. Die Leasingraten können in der Regel in voller Höhe steuermindernd als Aufwand verbucht werden. In der Praxis ist der Teilamortisationsvertrag die am häufigsten vorkommende Vertragsart.
Teilamortisation mit Nutzungsoption | Flexibilität zum Vertragsende
Der Nutzungsoptionsvertrag entspricht weitestgehend einem Teilamortisationsvertrag. Bei Vertragsende kann der Leasingnehmer das Objekt  bequem weiternutzen – und das zu den gewohnten Konditionen. Somit bleibt der Leasingnehmer auch über das vorgesehene Vertragsende hinaus flexibel in der Entscheidung über Kauf oder Neufinanzierung des Objektes. Mit jeder weiteren Rate sinkt auch der Restwert des Leasing-Objektes.  In der Nutzungsoptionsphase kann der Leasingnehmer zudem monatlich kündigen. Die Bilanzierung des Objektes erfolgt beim Leasinggeber. Die Leasingraten können in der Regel in voller Höhe steuermindernd als Aufwand verbucht werden.
Vollamortisation | alle Optionen bleiben offen
Der Leasingvertrag wird ohne Restwert geschlossen. Die Raten decken innerhalb der vereinbarten Laufzeit die Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Objektes ab. Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt entweder zurückgegeben, erworben oder der Vertrag wird verlängert. Die Bilanzierung des Objektes erfolgt beim Leasinggeber. Die Leasingraten können in der Regel in voller Höhe steuermindernd als Aufwand verbucht werden.
Kündbarer Vertrag | bei Veränderungen flexibel sein
Der kündbare Leasingvertrag entspricht weitestgehend dem Vollamortisationsvertrag. Der Vertrag kann zu vereinbarten Zeitpunkten einfach gekündigt werden. Für diesen Fall werden mit Vertragsbeginn bereits die Kündigungsstichtage sowie die zu leistenden Abschlusszahlungen festgelegt. Dadurch ist der Vertrag flexibel und die Laufzeit variabel gestaltbar. Die Bilanzierung des Objektes erfolgt beim Leasinggeber. Die Leasingraten können in der Regel in voller Höhe steuermindernd als Aufwand verbucht werden.
Sonderform: Sale-and-Lease-Back
Das Sale-and-Lease-Back-Verfahren erfolgt in zwei Schritten. Zuerst kauft die Leasinggesellschaft das erworbene Objekt vom zukünftigen Leasingnehmer und least es dann wieder an den Kunden zurück. Dieses Verfahren kann aus abwicklungstechnischen Erfordernissen zur Vereinfachung des Leasing-Prozesses eingesetzt werden, z. B. beim Erwerb eines Leasingobjekts aus dem Ausland.